Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1993 - 10 C 10178/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3199
OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1993 - 10 C 10178/92 (https://dejure.org/1993,3199)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.05.1993 - 10 C 10178/92 (https://dejure.org/1993,3199)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Mai 1993 - 10 C 10178/92 (https://dejure.org/1993,3199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,3199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterstützungsaufgabe; Leistungskraft der kreisangehörigen Gemeinden; Zuweisung von Mitteln

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 274
  • DVBl 1993, 894
  • DÖV 1994, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 08.05.1985 - VGH 2/84
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1993 - 10 C 10178/92
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland Pfalz (vgl. Urteil vom 18. März 1992, VGH 2/91, DVBl. 1992, 981; vom 08. Mai 1985, VGH 2/84, AS 19, 339 f.; vom 05. Dezember 1977, VGH 2/74, AS 15, 66 f.) zählt zum Recht auf Selbstverwaltung gemäß Art. 49 Abs. 1 und 3 LV auch die Finanzhoheit der Gemeinden.

    Diese Verfassungsnorm enthält einen Auftrag an den Staat, im Wege des Lasten und Finanzausgleichs die Bereitstellung der zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Mittel zu regeln und stellt damit eine spezielle Ausformung des durch Art. 49 Abs. 1 und 3 LV gewährleisteten Selbstverwaltungsrechts dar, das als notwendigen Bestandteil auch das Recht auf angemessene Finanzausstattung mit eigenverantwortlichen Verfügungsmöglichkeiten umfassen muß (vgl. VGH Rheinland-Pfalz vom 08. Mai 1985, a.a.O.).

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1993 - 10 C 10178/92
    Versteht man unter den Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen in der (politischen) Gemeinde betreffen (vgl. BVerfGE 79, 127, 151 f.), so zählen diese Maßnahmen geradezu typischerweise dazu.
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1993 - 10 C 10178/92
    Ein Verstoß gegen die durch Art. 28 Abs. 2 GG garantierte Finanzhoheit ist aber jedenfalls dann gegeben, wenn die Gemeinden durch Abgaben und Umlagen derart ihrer Mittel beraubt werden, daß ihre Finanzverantwortlichkeit beeinträchtigt und ihre Finanzausstattung in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 83, 363 ff.; 26, 228; 23, 353 ff;, VerfGHNW vom 23. März 1964, OVGE 19, 297 ff.).
  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1993 - 10 C 10178/92
    Der Gesetzgeber ist lediglich gehalten, eine Regelung so bestimmt zu fassen, wie das nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 49, 168 f., 181).
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1993 - 10 C 10178/92
    Ein Verstoß gegen die durch Art. 28 Abs. 2 GG garantierte Finanzhoheit ist aber jedenfalls dann gegeben, wenn die Gemeinden durch Abgaben und Umlagen derart ihrer Mittel beraubt werden, daß ihre Finanzverantwortlichkeit beeinträchtigt und ihre Finanzausstattung in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 83, 363 ff.; 26, 228; 23, 353 ff;, VerfGHNW vom 23. März 1964, OVGE 19, 297 ff.).
  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61

    Breitenborn-Gelnhausen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1993 - 10 C 10178/92
    Ein Verstoß gegen die durch Art. 28 Abs. 2 GG garantierte Finanzhoheit ist aber jedenfalls dann gegeben, wenn die Gemeinden durch Abgaben und Umlagen derart ihrer Mittel beraubt werden, daß ihre Finanzverantwortlichkeit beeinträchtigt und ihre Finanzausstattung in Frage gestellt wird (vgl. BVerfGE 83, 363 ff.; 26, 228; 23, 353 ff;, VerfGHNW vom 23. März 1964, OVGE 19, 297 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1992 - 1 S 2242/91

    Ratsmitglied bei Streit um Sitzungsöffentlichkeit nicht klagebefugt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1993 - 10 C 10178/92
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland Pfalz (vgl. Urteil vom 18. März 1992, VGH 2/91, DVBl. 1992, 981; vom 08. Mai 1985, VGH 2/84, AS 19, 339 f.; vom 05. Dezember 1977, VGH 2/74, AS 15, 66 f.) zählt zum Recht auf Selbstverwaltung gemäß Art. 49 Abs. 1 und 3 LV auch die Finanzhoheit der Gemeinden.
  • VGH Bayern, 04.11.1992 - 4 B 90.718
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1993 - 10 C 10178/92
    Für die Antragstellerinnen ergibt sich in der Höhe ihres Anteils an den Ausgaben für "kreisfremde" Aufgaben eine gesetzlich nicht vorgesehene Umlagebelastung (vgl. OVG Rh Pf vom 25. September 1985, AS 20, 58 f., BayVGH vom 04. November 1992, 4 B 90.718).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.02.1985 - VerfGH 17/83

    Streichung der Auftragskostenpauschale im GFG 1983 und kommunale Selbstverwaltung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1993 - 10 C 10178/92
    Dieser Spielraum findet seine Grenze im rechtsstaatlichen Willkürverbot und im Verbot, die kommunale Selbstverwaltung, zu der auch eine angemessene Finanzausstattung mit eigenverantwortlichen Mitteln gehört, innerlich auszuhöhlen oder sonst unverhältnismäßig zu beeinträchtigen (vgl. VGH Rheinland-Pfalz, AS 15, 66 f., 19, 339 f., VGH NRW, DVBl 1985, 685).
  • BVerwG, 29.10.1964 - II C 160.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.05.1993 - 10 C 10178/92
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland Pfalz (vgl. Urteil vom 18. März 1992, VGH 2/91, DVBl. 1992, 981; vom 08. Mai 1985, VGH 2/84, AS 19, 339 f.; vom 05. Dezember 1977, VGH 2/74, AS 15, 66 f.) zählt zum Recht auf Selbstverwaltung gemäß Art. 49 Abs. 1 und 3 LV auch die Finanzhoheit der Gemeinden.
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.12.1977 - VGH 2/74

    Die Landesverfassung gewährleistet den Gemeinden und Gemeindeverbänden eine

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 18.03.1992 - VGH 2/91
  • BVerwG, 24.04.1996 - 7 NB 2.95

    Zuweisung von Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben an Kreise durch Generalklausel;

    Außerdem sei das Oberverwaltungsgericht in seinem Normenkontrollbeschluß von den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November 1988 (a.a.O. - Rastede) und vom 7. Februar 1991 (BVerfGE 83, 363 - Krankenhausfinanzierungsumlage) sowie von der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. Mai 1993 (DVBl 1993, 894 - Simmern) abgewichen.

    Der Normenkontrollbeschluß des Oberverwaltungsgerichts weicht nicht von dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. Mai 1993 (a.a.O.) ab.

    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 21. Mai 1993 (a.a.O.) nicht die Ansicht geäußert, eine kreisangehörige Gemeinde könne auch durch die Festsetzung des Haushaltsplans des Kreises, des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen und des Höchstbetrags der Kassenkredite einen Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO erleiden.

  • VG Trier, 16.11.2010 - 1 K 100/10

    Kreisumlage des Eifelkreises Bitburg-Prüm ist rechtens

    Wirke eine in den Zuständigkeitsbereich einer Gemeinde fallende Maßnahme der Wirtschaftsförderung zugleich über den örtlichen Rahmen hinaus, komme eine Unterstützungszahlung des Landkreises mittels zweckgebundener Zuweisung nur dann in Betracht, wenn über die Ausstrahlungswirkung hinaus eine besondere "Bedürftigkeit" der betreffenden Gemeinde gegeben sei (so das OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 1993 - 10 C 10178/92.OVG -).

    Die Landkreise dürfen nur auf das Kreisgebiet bezogene öffentliche Aufgaben wahrnehmen, mithin nicht die in § 2 Gemeindeordnung -GemO- genannten Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft (so auch OVG Rheinland-Pfalz, 21. Mai 1993 - 10 C 10178/92.OVG- unter Verweis auf BVerfGE 79, 127 ff Rastede-Entscheidung).

    Zunächst ist festzustellen, dass die vorliegende Klage sämtlich Tätigkeiten und Aufgaben des Kreises außerhalb des Bereichs der Unterstützungsaufgaben nach § 2 Abs. 5 LKO betrifft, so dass es, ungeachtet der Frage, ob an diesem Erfordernis festzuhalten ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. November 1998 - 7 C 11935/97.OVG-), nicht darauf ankommt, ob zusätzlich eine "Bedürftigkeit" der jeweiligen Sitzgemeinde vorliegt (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 1993 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 21.03.2011 - 4 BV 10.108

    Anfechtung eines Kreisumlagebescheides durch Gemeinde wegen

    Die für solche kompetenzwidrigen Haushaltstitel veranschlagten Mittel dürfen nicht bedarfserhöhend in das Umlagesoll eingehen und damit anteilig auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt werden (BayVGH vom 27.5.1992 BayVBl 1992, 628/630; vom 4.11.1992 VGH n.F. 42, 115/116 = NVwZ-RR 1993, 574; ebenso OVG RhPf vom 21.5.1993 NVwZ-RR 1994, 274; OVG SH vom 20.12.1994 NVwZ-RR 1995, 690; OVG Bbg vom 7.11.1996 NVwZ-RR 1998, 57; NdsOVG vom 27.1.1999 DVBl 1999, 842/843).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.1994 - 2 K 4/94

    Kreisumlage in Schleswig-Holstein

    Im übrigen aber läßt sich weder der LV noch dem FAG entnehmen, daß die Gemeinden die zur Sicherung ihrer Finanzausstattung erforderlichen "Mittel" nur vom Land erhalten dürften (vgl. OVG Koblenz, U. v. 21.05.1993 - 10 C 10178/92 -, DVBl. 1993, 894, S. 899; OVG Saarland, B. v. 15.09.1993 - 1 W 67/93 -, DÖV 1994, 438; Günther, a.a.O., S. 373).

    Daß in diesem Zusammenhang zu einem erheblichen Teil Zuschüsse an Dritte gewährt wurden, ist für die Beurteilung unschädlich, weil sich die Zahlung von Förderungsmitteln als Fortsetzung einer Sachaufgabe darstellt und es deshalb allein entscheidungserheblich ist, ob, was vorliegend zu bejahen ist, die Zahlungen zur Erfüllung einer Aufgabe des Kreises dienen (OVG Koblenz, U. v. 21.05.1993 - a. a. O. -, S. 899/900).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.1994 - 7 A 11149/93

    Einzugsbereich der Kindertagesstätte; Gemeinden ; Ungedeckte Personalkosten;

    Wenn man der Klägerin folgend den vorliegenden Rechtsstreit nicht nur unter dem Blickpunkt des Kindertagesstättengesetzes, sondern des gesamten Finanzausgleichs zwischen Gemeinde und Kreis sehe, könne das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland- Pfalz vom 23. September 1993, 10 C 10178/92.OVG, herangezogen werden, wonach Zuwendungen des Kreises nach dem Gießkannenprinzip an jede Gemeinde ohne Rücksicht auf Unterschiede in der Leistungskraft der einzelnen Gemeinden mit dem Selbstverwaltungsrecht nicht zu vereinbaren seien.

    Auch aus dem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 21. Mai 1993, 10 C 10178/92.OVG, ließen sich keine Argumente gewinnen, die eine andere Auslegung des § 12 Abs. 6 Satz 2 KitaG rechtfertigen könnten.

    Anderes folgt schließlich auch nicht aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 21. Mai 1993- 10 C 10178/92.OVG -.

  • VG Regensburg, 16.11.2010 - 1 K 100/10

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer progressiven Kreisumlage gegenüber Gemeinden;

    Wirke eine in den Zuständigkeitsbereich einer Gemeinde fallende Maßnahme der Wirtschaftsförderung zugleich über den örtlichen Rahmen hinaus, komme eine Unterstützungszahlung des Landkreises mittels zweckgebundener Zuweisung nur dann in Betracht, wenn über die Ausstrahlungswirkung hinaus eine besondere "Bedürftigkeit" der betreffenden Gemeinde gegeben sei (so das OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 1993 - 10 C 10178/92.OVG -).

    Die Landkreise dürfen nur auf das Kreisgebiet bezogene öffentliche Aufgaben wahrnehmen, mithin nicht die in § 2 Gemeindeordnung -GemO- genannten Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft (so auch OVG Rheinland-Pfalz, 21. Mai 1993 - 10 C 10178/92.OVG- unter Verweis auf BVerfGE 79, 127 ff Rastede-Entscheidung).

    Zunächst ist festzustellen, dass die vorliegende Klage sämtlich Tätigkeiten und Aufgaben des Kreises außerhalb des Bereichs der Unterstützungsaufgaben nach § 2 Abs. 5 LKO betrifft, so dass es, ungeachtet der Frage, ob an diesem Erfordernis festzuhalten ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. November 1998 - 7 C 11935/97.OVG-), nicht darauf ankommt, ob zusätzlich eine "Bedürftigkeit" der jeweiligen Sitzgemeinde vorliegt (vgl. hierzu OVG RheinlandPfalz, Urteil vom 21. Mai 1993 a.a.O.).

  • VG Neustadt, 14.10.2015 - 3 K 721/14

    Unterstützungs- und Ausgleichsfunktion einer Verbandsgemeinde gegenüber

    Voraussetzung für die Gewährung von Zuweisungen an Ortsgemeinden auf der Grundlage des § 67 Abs. 7 GemO ist damit neben der Voraussetzung, dass die Aufgabenwahrnehmung in die Zuständigkeit der jeweiligen Ortsgemeinde fällt - wobei es sich dabei nur um die den Ortsgemeinden verbliebenen Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung wie z. B. die Bauleitplanung (Aufstellung von Bebauungsplänen) handeln kann, denn nur diese ist die Ortsgemeinde verpflichtet, wahrzunehmen und nur insoweit kann sie finanzielle Unterstützung durch die Verbandsgemeinde erhalten, sofern bei ihr eine besondere finanzielle Bedürftigkeit gegeben ist -, weiter, dass der Entscheidung der Verbandsgemeinde darüber, ob eine solche Zuweisung an eine Ortsgemeinde erfolgt, eine vergleichende Betrachtung der Finanzkraft der kreisangehörigen Gemeinden und der Verbandsgemeinde sowie eine Einschätzung im Hinblick auf mögliche überörtliche Auswirkungen der zu fördernden gemeindlichen Betätigung der Ortsgemeinde vorausgehen muss (vgl. OVG RP, Urteil vom 21. Mai 1993 - 10 C 10178/92.OVG - esovgrp und DVBl. 1993, 895).

    Die Ausübung der Unterstützungs- und Ausgleichsfunktion der Verbandsgemeinde bleibt deren Satzungsermessen, insbesondere in der Haushaltssatzung, vorbehalten (vgl. OVG RP, Urteil vom 21. Mai 1993 - 10 C 10178/92.OVG -, a. a. O. zur Unterstützungsfunktion der Landkreise in § 2 Abs. 4 Landkreisordnung - LKO - a. F. heute: § 2 Abs. 5 LKO).

  • VGH Hessen, 12.02.1996 - 6 N 3392/94

    Normenkontrollverfahren: Haushaltssatzung eines Landkreises - Kompetenzordnung

    Ähnlich hat das OVG Rheinland-Pfalz entschieden, zweckgebundene Zuweisungen seien nur ausnahmsweise dann zulässig, wenn sie sich auf gemeindliche Aufgaben bezögen, deren Wahrnehmung sich über den örtlichen Rahmen hinaus auswirke (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 1993 - 10 C 10178/92.OVG - DVBl. 1993, 894 ff. mit ablehnender Anmerkung von Henneke).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1998 - 7 C 11935/97

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde; Normenkontrollverfahren; Haushaltszweck;

    Nach der Rechtsprechung des seinerzeit allein für Normenkontrollverfahren zuständigen 10. Senats des Gerichts, der sich der erkennende Senat insoweit anschließt (Urteil vom 21. Mai 1993 - 10 C 10178/92.OVG -, AS 24, 117), ergibt sich aus dem Begriff des "Finanzbedarfs" die tatbestandliche Grenze der Kreisumlagenerhebung.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.1994 - 7 A 10437/93

    Allgemeine Verbandsgemeindeumlage; Umlagebedarf; Umlageberechtigte Körperschaft;

    Eine Grenze für die Zulässigkeit der Umlageerhebung ergibt sich aber nach ständiger Rechtsprechung da, wo Mittel für Aufgaben eingesetzt werden, die nach den dafür maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen nicht Aufgabe der die Umlage fordernden Körperschaft sind (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, DVBl 1986, 249, DVBl 1993, 894).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.1996 - 7 A 12002/93
  • VG Köln, 05.02.1999 - 4 K 8910/95

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Kreisumlagebescheides; Wirksamkeit einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht